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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ONE HOSPITALITY GmbH

1. Angebote/ Vertraulichkeit

Die von uns, der ONE HOSPITALITY GmbH oder einem Bevollmächtigten, abgegebenen Angebote (Schreiben, Pläne Fotos, Exposés u.ä.) erfolgen nach bestem Wissen und auf Basis der uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten.
Die Objektnachweise sind vertraulich und ausschließlich für unsere Kunden bestimmt. Eine Weitergabe der Informationen bedarf grundsätzlich unserer schriftlichen Einverständniserklärung. Die unerlaubte Weitergabe kann zu Provisionsansprüchen und Schadensersatzforderungen unsererseits führen.
Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen einverstanden.

2. Provisionsanspruch

Kommt aufgrund unseres Nachweises bzw. durch unsere Vermittlung ein Hauptvertrag zustande, entsteht zu unseren Gunsten ein Anspruch auf Zahlung einer Provision.

Der Anspruch entfällt nicht,
- wenn statt des ursprünglich beabsichtigten Hauptvertrages ein anderer abgeschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erwerb von Geschäftsanteilen statt Objekt), sofern dieser im Wesentlichen wirtschaftlich identisch ist bzw. nur wenig abweicht.
- wenn eine im Hauptvertrag vereinbarte auflösende Bedingung eintritt.
- wenn der Hauptvertrag durch die Ausübung eines vertraglich vorbehaltenen Rücktrittsrecht erlischt, sofern der Grund für den Rücktritt von ONE HOSPITALITY zu vertreten ist.
- wenn der Hauptvertrag aus Gründen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, unwirksam wird.
- wenn das betreffende Objekt im Wege der Zwangsversteigerung erworben wird (öffentlich-rechtliche Eigentumsübertragung statt Kaufvertrag).
- wenn statt des ursprünglich beabsichtigten Erwerbers eine andere Person den Hauptvertrag unter Umgehung von ONE HOSPITALITY abschließt.

Unser Provisionsanspruch ist fällig bei Abschluss des Hauptvertrages (bzw. des gleichwertigen Geschäftes) und zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungslegung. Unser Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über die wesentlichen Teile des Hauptvertrages zu informieren.
Unsere Provisionssätze (zzgl. USt.) sind vorbehaltlich einer individuellen Vereinbarung wie folgt:

- für Immobilienverkäufe sowie Übertragung von Erbbaurechten oder sonstigen dinglichen Rechten:

• bis zehn Millionen Euro: 5% des vereinbarten Gesamtkaufpreises inkl. Nebenleistungen,
• ab zehn und bis 25 Millionen Euro: 4% des vereinbarten Gesamtkaufpreises inkl. Nebenleistungen,
• über 25 Millionen Euro: 3% des vereinbarten Gesamtkaufpreises inkl. Nebenleistungen.

- für die Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder sonstigen Gesellschafterrechten gelten die vorgenannten Prozentsätze analog, wobei der Vertragswert die Basis der Berechnung bildet. Der Vertragswert ist der kumulierte Wert aus unbelastetem Grundstück und Gebäuden. Sofern vertragliche Vereinbarungen oder Abreden bestehen, die die wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks betreffen, insbesondere Generalüber- oder Generalunternehmerverträge, Bau- oder Architektenleistungen (Projektierung), wird der wirtschaftliche Wert dieser Leistung zu dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Vertragswert hinzugerechnet und die Provision aus dem sich ergebenden Betrag berechnet.

- für An- und Vorkaufsrechte:

1% des vereinbarten Gesamtkaufpreises inkl. Nebenleistungen.

- für Vermietung und Verpachtung von Büro- und Industrieflächen:

• bei Verträgen mit einer Laufzeit von unter 10 Jahren: 2,5 Nettomonatsmieten.
• bei Verträgen mit einer Laufzeit von 10 Jahren bis 15 Jahren: 3 Nettomonatsmieten.
• bei Verträgen mit einer Laufzeit von 15 Jahren bis 20 Jahren: 3 Nettomonatsmieten (Kaltmiete) zzgl. 1,0 % der auf die Gesamtlaufzeit kalkulierten Kaltmiete.
• bei Verträgen mit einer Laufzeit von 20 Jahren und mehr: 3 Nettomonatsmieten (Kaltmiete) zzgl. 1,5 % der auf die Gesamtlaufzeit kalkulierten Kaltmiete.

Bei Vereinbarungen von Optionen (auch wenn deren Ausübung noch ungewiss ist) erhöht sich die Provision pauschal um eine weitere Bruttomonatsmiete. Ist eine Staffelmiete vereinbart, wird als zugrunde zulegende Bruttomonatsmiete anhand der durchschnittlichen Bruttomonatsmiete der Vertragslaufzeit errechnet. Mietfreie Zeiten bleiben ebenso unberücksichtigt wie Zeiten mit geminderter Miete. Für den Fall, dass Vereinbarungen über Abstandszahlungen oder Ablösen getroffen werden, erhöht sich die Provision pauschal um weitere 5% der etwaig vereinbarten Beträge.

- für Vermietung und Verpachtung vom Ladenflächen/ Einzelhandel:

3,5 Nettomonatsmieten (Kaltmiete ohne Nebenkostenvorauszahlung).

Bei Vereinbarungen von Optionen (auch wenn deren Ausübung noch ungewiss ist) erhöht sich die Provision pauschal um eine weitere Nettomonatsmiete. Ist eine Staffelmiete vereinbart, wird als zugrunde zulegende Nettomonatsmiete anhand der durchschnittlichen Nettomonatsmiete der Vertragslaufzeit errechnet. Mietfreie Zeiten bleiben ebenso unberücksichtigt wie Zeiten mit geminderter Miete. Für den Fall, dass Vereinbarungen über Abstandszahlungen oder Ablösen getroffen werden, erhöht sich die Provision pauschal um weitere 5% der etwaig vereinbarten Beträge.
Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungen gegenüber unseren Provisionsforderungen sind unzulässig, sofern diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3. Tätigwerden für Dritte

Sofern keine Interessenkollision vorliegt, sind wir berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des angestrebten Hauptvertrages entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden, ohne dass die Provisionspflicht des Kunden entfällt.

4. Haftungsbeschränkung

Die Haftung für fahrlässiges Verhalten von ONE HOSPITALITY, des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vor.

Soweit diese nicht auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung bei Verträgen mit Unternehmern iSd. § 14 BGB auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt, es sei denn, die Verletzung erfolgte vorsätzlich oder grob fahrlässig.

Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten nach Entstehen des Anspruchs, spätestens in 24 Monaten nach Beendigung des Vetrages.

5. Identifikation

Gemäß den Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GWG) sind wir zur Identifikation unserer Kunden verpflichtet. Uns sind seitens des Kunden die hierfür notwenigen Informationen bzw. Unterlagen zur Verfügung zu stellen sowie Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

6. Kommunikation

Wir sind berechtigt, mit dem Kunden via E-Mail zu kommunizieren und diesem, jederzeit widerruflich, Werbung zu übermitteln.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir insbesondere im Rahmen der Eigenwerbung die Geschäftsbeziehung bzw. den Vertragsgegenstand als Referenz nennen.
Der Kunde wird uns dementsprechend im Rahmen von Presseerklärungen o.ä. als Transaktionspartner nennen. Geschieht die Veröffentlichung kundenseitig durch einen Dritten, wird der Kunde auf die entsprechende Nennung hinwirken. Unabhängig davon sind wir zu eigenen Presseerklärungen oder sonstigen Veröffentlichungen unter Nennung der konkreten Geschäftsbeziehung bzw. des Vertragsgegenstandes berechtigt.

7. Verpflichtung gemäß EnEV

Mit Vermarktungsbeginn hat uns der Kunde mindestens in Kopie einen gültigen Energieausweis zu überreichen. Im Fall der Abmahnung bzw. Inanspruchnahme wegen fehlender oder unrichtiger Angaben in Bezug auf den Energieausweis oder sonstiger stellt uns der Kunde von der Haftung frei.

8. Sonstige Information / Datenschutz / Links

https://one-hospitality.de/datenschutzerklaerung.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

9. Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle etwaiger unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung

Stand: Mai 2019